Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8903
FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03 (https://dejure.org/2004,8903)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2004 - 4 V 387/03 (https://dejure.org/2004,8903)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 4 V 387/03 (https://dejure.org/2004,8903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Freibetrag für weichenden Erben bei sukzessiver Veräußerung des bisherigen Betriebes bis auf einen unbedeutenden Restbestand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14a Abs. 4 EStG; R 133b Abs. 1 EStR; § 14 EStG
    Gewährung eines Freibetrages bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes; Verkleinerung eines Betriebes durch sukzessive Veräußerungen bis auf einen unbedeutenden Restbestand; Übertragung des überwiegenden Teils der nach Abfindung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14a Abs. 4
    Freibetrag; Weichender Erbe; Flächenabfindung; Restbetrieb; Hofübernehmer; Land- und Forstwirt - Nach Veräußerung des überwiegenden Teils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an Dritte kein Freibetrag für weichende Erben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Veräußerung des überwiegenden Teils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an Dritte kein Freibetrag für weichende Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung eines Freibetrages bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes; Verkleinerung eines Betriebes durch sukzessive Veräußerungen bis auf einen unbedeutenden Restbestand; Übertragung des überwiegenden Teils der nach Abfindung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 890
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 110/92

    Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Dies hat der BFH ausdrücklich für den Fall ausgesprochen, dass der landwirtschaftliche Betrieb gänzlich veräußert oder aufgegeben wird (BFH Urteil vom 21. März 1985 IV R 249/83 BStBl. II 1985, 614; Urteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BStBl. II 1993, 788; Urteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BStBl. II 2002, 813).

    Wird diese durch Veräußerung weiterer Flächen vereitelt, so stellt das ein Ereignis dar, dass auf den Zeitpunkt der Gewährung des Freibetrages zurückwirkt (BFH Urteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BStBl. II 1993, 788; Urteil vom 23. November 2000 IV R 85/99, BStBl. II 2001, 122).

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 28/01

    Abfindung weichender Erben bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Ob die Voraussetzungen des Tatbestandes des § 14 a Abs. 4 EStG vorliegen, ist unabhängig von der Frage, inwieweit die fraglichen Flächen zu einem Betriebsvermögen gehören oder nicht, zu beantworten (BFH Urteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BStBl. II 2002, 813).

    Dies hat der BFH ausdrücklich für den Fall ausgesprochen, dass der landwirtschaftliche Betrieb gänzlich veräußert oder aufgegeben wird (BFH Urteil vom 21. März 1985 IV R 249/83 BStBl. II 1985, 614; Urteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BStBl. II 1993, 788; Urteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BStBl. II 2002, 813).

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 249/83

    Eine Übereignung i. S. des § 14a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b EStG setzt einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Dies hat der BFH ausdrücklich für den Fall ausgesprochen, dass der landwirtschaftliche Betrieb gänzlich veräußert oder aufgegeben wird (BFH Urteil vom 21. März 1985 IV R 249/83 BStBl. II 1985, 614; Urteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BStBl. II 1993, 788; Urteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BStBl. II 2002, 813).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99

    Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03
    Wird diese durch Veräußerung weiterer Flächen vereitelt, so stellt das ein Ereignis dar, dass auf den Zeitpunkt der Gewährung des Freibetrages zurückwirkt (BFH Urteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BStBl. II 1993, 788; Urteil vom 23. November 2000 IV R 85/99, BStBl. II 2001, 122).
  • BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04

    Betriebszerschlagung

    Der Beschluss wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) veröffentlicht (EFG 2004, 890).
  • FG Münster, 02.12.2008 - 13 K 5208/06

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Versagung des Freibetrages gem. § 14a Abs. 4

    c) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG selbst dann noch als erfüllt anzusehen sind, wenn der Landwirt den ganz überwiegenden Teil seiner land- und forstwirtschaftlichen Flächen entnimmt oder an fremde Dritte in der Weise veräußert, dass nur noch ein flächenmäßig und wertmäßig unerheblicher Betriebsrest verbleibt (vgl. Beschluss des FG Niedersachsen vom 09.02.2004 4 V 387/03, EFG 2004, 890).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht